AGB

Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Stand: 2026

1. Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführen.

1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Dies gilt insbesondere hinsichtlich Preisen, Lieferzeiten und sonstigen Angebotsangaben.

2.2 Die Zusendung von Preislisten, Katalogen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.

2.3 Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Ausführung des Auftrags oder durch Rechnungsstellung zustande.

2.4 Mündliche oder telefonische Vereinbarungen unserer Mitarbeiter sind nur verbindlich, wenn sie von uns bestätigt werden. Dies gilt nicht, soweit der betreffende Mitarbeiter ausdrücklich zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen bevollmächtigt ist.

2.5 Abbildungen, Vergleichsnummern sowie Angaben zu Maßen, Gewichten und sonstigen technischen Eigenschaften in Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen Veröffentlichungen dienen grundsätzlich der Beschreibung der Ware und sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur annähernd maßgeblich.

2.6 Technisch oder für die Weiterentwicklung der Produkte erforderliche sowie für den Besteller zumutbare Änderungen bleiben vorbehalten, sofern dadurch die vereinbarte Beschaffenheit oder Verwendbarkeit der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

2.7 Bei offensichtlichen Irrtümern in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Lieferscheinen, Preislisten, Katalogen oder sonstigen Erklärungen sind wir zur Berichtigung berechtigt. Soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

3. Lieferung

3.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich als verbindlich bestätigt worden sind.

3.2 Lieferfristen beginnen mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie vor Eingang einer gegebenenfalls vereinbarten Anzahlung oder sonstigen Mitwirkung des Bestellers.

3.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Besteller zumutbar sind.

3.4 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Verkehrs- oder Transportstörungen sowie nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Selbstbelieferung, haben wir nicht zu vertreten.

3.5 In den Fällen nach Ziffer 3.4 verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Fortsetzung des Vertrags für eine Partei unzumutbar geworden ist.

3.6 Im Falle eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs ist der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

3.7 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzugs richten sich nach Ziffer 6 dieser Bedingungen.

3.8 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.

3.9 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich erforderlicher Mehraufwendungen zu verlangen. Die gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

3.10 Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über, sobald dieser in Annahmeverzug gerät.

 

4. Versand und Verpackung

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung ab Werk.

4.2 Transport- und sonstige Verpackungen werden, soweit gesetzlich zulässig, nicht zurückgenommen. Dies gilt nicht für Paletten und sonstige Mehrwegverpackungen, die ausdrücklich als solche vereinbart wurden.

4.3 Soweit gesetzlich zulässig, trägt der Besteller die Kosten für die Entsorgung der Einwegverpackungen.

4.4 Auf Wunsch des Bestellers schließen wir eine Transportversicherung auf dessen Kosten ab.

4.5 Die Versandart bestimmen wir, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Verpflichtung zur Wahl der kostengünstigsten Versandart besteht nicht.

4.6 Bei Aufträgen mit einem Bestellwert von mehr als EUR 200,00 und einem Gewicht von weniger als 31,5 kg erfolgt die Lieferung per Paketdienst frei Haus, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei anderen Versandarten oder höheren Gewichten können zusätzliche Versandkosten berechnet werden.

4.7 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Geschäften mit Unternehmern mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Besteller über.

 

5. Preise

5.1 Die vereinbarten Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk zuzüglich Verpackung und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.

5.3 Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, erhebliche Änderungen bei Material-, Beschaffungs-, Transport- oder sonstigen Kosten eintreten, sind wir berechtigt, eine angemessene Preisanpassung zu verlangen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll. Ist der Besteller Unternehmer, gelten die gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen uneingeschränkt.

5.4 Bei offensichtlichen Preisirrtümern sind wir zur Berichtigung berechtigt. Bereits erfolgte Zahlungen werden entsprechend verrechnet.

 

6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Die Ware ist bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde, ist die Ware für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung geeignet.

6.2 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für beiderseitige Handelsgeschäfte gilt ergänzend § 377 HGB.

6.3 Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Untersuchung oder Anzeige gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 377 HGB.

6.4 Bei berechtigten Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Das Recht, die gewählte Art der Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

6.5 Der Besteller hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Erforderliche Aufwendungen der Nacherfüllung tragen wir im gesetzlich vorgesehenen Umfang.

6.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder wird sie von uns innerhalb einer angemessenen Frist nicht erbracht, kann der Besteller nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

6.7 Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware.

6.8 Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einer längeren Verjährungsfrist unterliegen, insbesondere nicht für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.9 Für gebrauchte Waren wird die Sachmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 6.11.

6.10 Für Austausch- oder Instandsetzungsteile beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche, soweit gesetzlich zulässig, sechs Monate ab Ablieferung. Die vorstehenden Ausnahmen nach Ziffer 6.8 gelten entsprechend.

6.11 Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:

a) Für Schäden, die durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

b) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

d) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

e) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Ware übernommen haben, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen oder soweit nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.

6.12 Eine Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige mittelbare Schäden ist bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

6.13 Unrichtige oder unvollständige Montage-, Einbau-, Verwendungs- oder sonstige Hinweise, die nicht von uns stammen, begründen keine Haftung unsererseits. Dies gilt nicht, soweit wir die betreffenden Angaben selbst übernommen oder ihre Richtigkeit ausdrücklich zugesichert haben.

6.14 Für Werbeaussagen oder technische Angaben von Zulieferern und Herstellern übernehmen wir keine weitergehende Haftung, soweit wir diese Angaben nicht ausdrücklich als eigene Beschaffenheitsangabe übernommen haben.

6.15 Zwingende Vorschriften des Produkthaftungsrechts bleiben unberührt.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum.

7.2 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

7.3 Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an uns ab.

7.4 Der Besteller bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und insbesondere nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zahlungseinstellung vorliegt.

7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Einziehungsermächtigung zu widerrufen und die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Der Besteller ist in diesem Fall verpflichtet, uns alle zur Einziehung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und die Schuldner über die Abtretung zu informieren.

7.6 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller erfolgt für uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.

7.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung.

7.8 Der Besteller verwahrt das entstandene Allein- oder Miteigentum für uns.

7.9 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu informieren und den Dritten auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

7.10 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben.

 

8. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

8.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

8.2 Bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, die Lieferung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Zahlung per Nachnahme abhängig zu machen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

8.3 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und sämtliche hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

8.4 Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

8.5 Wir sind berechtigt, Zahlungen zunächst auf die älteste fällige Forderung, sodann auf die darauf entfallenden Zinsen und Kosten und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen, soweit gesetzlich zulässig.

8.6 Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers erkennen lassen und die unsere Zahlungsforderung gefährden, können wir nach den gesetzlichen Vorschriften angemessene Sicherheit verlangen und noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.

8.7 Ist der Besteller mit einer fälligen Zahlung in Verzug, können wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen weitere Lieferungen zurückhalten und nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

8.8 Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur berechtigt, wenn sie hierzu ausdrücklich bevollmächtigt wurden.

8.9 Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß angebotene Ware nicht ab oder kann eine Lieferung aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, den uns tatsächlich entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Soweit zulässig, können wir stattdessen eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 10 % des Auftragswertes verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

9. Rücknahme

9.1 Ein Anspruch des Bestellers auf Rücknahme mangelfreier, ordnungsgemäß gelieferter Ware besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Nehmen wir gelieferte Ware aus Kulanz zurück, sind wir berechtigt, eine angemessene Rücknahme- und Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

9.3 Sonderanfertigungen, speziell beschaffte oder nach Kundenspezifikation gefertigte Waren sind grundsätzlich von einer freiwilligen Rücknahme ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.4 Gesetzliche Ansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Mängeln, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den Geschäftsbeziehungen ist unser Geschäftssitz.

10.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung unser Geschäftssitz.

10.3 Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht zu verklagen.

10.4 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.2 An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

11.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen sowie individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

11.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller haben jederzeit Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.